Für
diese Reifenpaarung (120/70-10 und 130/7-10 auf Originalfelge) gibt
es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers.
Damit
ist der Eintrag
kinderleicht.
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Bei
Bigbikes ist es schon fast üblich geworden, nur noch diese
Bescheinigung mitzuführen, da spätestens alle zwei Jahre ein
revolutionär besserer Reifen auf den Markt kommt.
Durch die
Typenbindung bei Eintragung bei größeren Maschinen würde das alle
zwei Jahre Mehraufwand und einen vollen Fahrzeugbrief bedeuten.
Da
wird teilweise eher die Ordnungswidrigkeit hingenommen, die hier
immer seltener geahndet wird.
Durch das Papier lässt sich die
Legalität des Reifens ja nachweisen.