Grundsätzlich kann jeder mit Hilfe einer Abnahmeberechtigten Person eine Vollabnahme durchführen.
Dazu muss das Fahrzeug im einwandfreiem Zustand sein und den gültigen Bestimmungen entsprechen.
Bei der Bremsanlage nehme ich gerne für die hintere Trommel einen kürzeren Hebel, nach Möglichkeit vorne einen längeren.
Eintagung des Daytona Auspuffes?
Nur mit Papiere oder Schallmessung, denke ich.
Ich fertige stets einen Fahrzeugbrief Vordruck an,
hefte ihn ganz vorne in einen Ringhefter mit 33 Fächern.
In den jeweiligen Fächern wird jede Zeile im Brief erklährt und belegt.
Dann ist ein Termin mit einem Dipl. Ing. für eine §21 Abnahme erforderlich.
Macht man diesen Termin nicht vorher aus, kann (und wird) sich ein freundlicher Plakettenkleber finden, der gerne über viele technische Details Auskunft gibt.
Leider besitzt nicht jeder, der auf einem Tüvgelände ´rumrennt ausreichende Befugnisse, eine §21 Abnahme durchzuführen, da die Fachliche Kompetenz nicht bei einer Prüfung belegt wurde.
Böse Zungen würden glatt behaupten, das sie womöglich auch nicht vorhanden ist.
Am Ende klaut einen der Falsche Mann leider oft nur die Zeit und die Nerven.
Warum jedoch so gut wie jeder, der keine §21 Abnahme durchführen kann so gut wie immer trotzdem in der Lage ist, jede Menge Negativauskünfte zu nennen, ist mir nicht ganz klar.
Eine Möglichkeit, seine Abnahme einfacher zu erhalten ist das dazwischenschalten einer Firma, die ein Teil Ihres täglich Brotes in Zusammenarbeit mit einem dafür ausgebildetem Dipl. Ings. verdienen.
Einige Prüfer haben sich darauf spezialisiert, täglich Tuning Werkstätten abzufahren um teilweise bereits auf oben beschriebene Weise vorgearbeitete Prüfungsunterlagen durchzuchecken und gegenzuzeichnen.
Abnahmen auf neutralem Boden finde ich eigentlich auch sinnvoller auf einem Gelände, bei dem in erster Linie Fahrzeuge ausgesondert werden sollen, die Verschleiß, Rost oder nicht schlüssige Veränderungen aufweisen.
Habe oft den Eindruck, das die Stimmung der Nebenhalle teilweise überspringt.